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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Foto-Levis, Schwarz Olena und Schwarz Viktor durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrükkliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


II. Produktionsaufträge

  1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. 

  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

  4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


III. Nutzungsrechte

  1. Der seitens des Verwenders zur Ausführung des jeweiligen Auftrages eingesetzte Fotograf ist alleiniger Urheber sämtlicher von ihm geschaffener Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt unter der  aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Soweit dem Auftraggeber Lichtbilder in Printform überlassen werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Fotografen.
  4. Soweit Lichtbilder mit einem copyright-Logo des Verwenders versehen sind, ist es dem Auftraggeber nicht gestatten, das copyright-Logo zu verfremden oder zu entfernen. Im Falle der Verfremdung oder Entfernung des copyright-Logos durch den Auftraggeber ist der Verwender berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  5. Rohmaterial im Sinne von Negativen oder elektronischen Dateien verbleibt auch nach Auftragsausführung beim Fotografen. Eine Herausgabe des Rohmaterials erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

 

IV. Bildbearbeitung, Bilddruck

  1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt ein Ausdruck von Lichtbildern nur nach vorheriger Bildbearbeitung durch den Fotografen. Die Bildbearbeitung ist, soweit nicht anders angegeben, von der vereinbarten Vergütung mit umfasst.
  2. Soweit der Auftraggeber während der Ausführung des Auftrages entstandenes Rohmaterial zu erwerben wünscht, kann dies aufgrund gesonderter Vereinbarung erfolgen. Rohmaterial ist dasjenige Bildmaterial, welches bei der Durchführung des Auftrages entsteht ohne jedwede Form der Bearbeitung. Im Falle des Erwerbs von Rohmaterial kann es sein, dass dieses optische Beeinträchtigungen (z.B. infolge von Staubpartikeln auf eingesetztem technischen Gerät oder dergleichen) enthält. Solchermaßen enthaltene optische Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel des Rohmaterials dar.
  3. Beim Druck eines Lichtbildes kann es aus technischen Gründen dazu kommen, dass der gedruckte Bildausschnitt nicht vollständig dem Bildausschnitt aus der Bilddatei entspricht. Solche technisch bedingten Abweichungen bewegen sich im Millimeterbereich und stellen keinen Sachmangel dar.
  4. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht berechtigt, ihm überlassenes Datenmaterial in irgendeiner Form zu bearbeiten oder von Dritten bearbeiten zu lassen.


V. Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 
  3. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Foto-Levis, Schwarz Olena und Schwarz Viktor. Sämtliche Nebenkosten (z.B. Reisekosten, zusätzliche Honorare für dritte Personen, Spesen, Kosten für Requisiten, Labor- und Bearbeitungskosten, Mieten für Räumlichkeiten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.
  3. Soweit der Auftraggeber einen Auftrag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Durchführungstermin storniert, entstehen dem Auftraggeber hierdurch keine Kosten. Erfolgt eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Durchführungstermin, so ist der Verwender berechtigt, eine Rechnung in Höhe der Ausfallzeit zu stellen.
  4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
  5. Das Honorar muss bei Übergabe der Fotos/DVDs/Bücher gezahlt werden.
  6. Von der vereinbarten Vergütung umfasst sind Kosten für Anfahrtswege bis zu einer Entfernung von 20 km vom Studio des Verwenders. Darüber hinausgehende Entfernungen, soweit nicht anders vereinbart,  werden dem Auftraggeber mit einem Betrag von 1,00 Euro pro Kilometer in Rechnung gestellt.
  7. Für den Versand von Bildern und/oder Bilddateien wird innerhalb Deutschlands vom Verwender eine Versendungspauschale von 3,50 Euro erhoben.
  8. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, soweit er fällige Rechnungen nicht innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zum Ausgleich bringt. Der Fotograf ist berechtigt, den Verzug ab Fälligkeit durch gesonderte Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VII. Vertragsstrafe, Schadenersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
  2. Durch die Ziffer VI. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


IX. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.